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Rechtsanwalt und Notar
Norbert Schneider
Fachanwalt für Bau- u. Architektenrecht

Er
ist mit Tätigkeiten und Beratungen auf den klassischen Feldern des Zivilrechts
befasst, besonders denjenigen des Grundstücksrechts, des
Gesellschaftsrechts und des Bau- und Architektenrechts. Sein besonderes
Interesse gilt daneben dem gewerblichen Mietrecht und dem Wohnungsmietrecht
sowie dem privaten Bauvertragsrecht.
Er leitete von November 1995 bis April 1999 anwaltliche
Referendar-Arbeitsgemeinschaften am Landgericht Hildesheim. Seit März
2001 bis April 2005 war er stellvertretender Vorsitzender des Hildesheimer
Anwaltsvereins. Bis zum April 2009 war er Vorsitzender des Hildesheimer
Anwaltsvereins.
Er ist verheiratet und hat 4 Kinder.
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